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Pressemitteilung: Buchpreisbindung – VLB ab sofort lückenlose Preisreferenzdatenbank

Frankfurt am Main | Hamburg, 31.01.2023

MVB erleichtert Recherchemöglichkeiten zu preisgebundenen Titeln, die Verlage in der Datenbank archiviert haben | Rechtssicherheit für Verlage und Buchhandlungen | Aufruf zur Beachtung der Regeln für Aufhebung gebundener Ladenpreise

Mit einer Meldung von gebundenen Ladenpreisen im VLB kommen Verlage ihrer Pflicht zur Veröffentlichung eines gebundenen Ladenpreises nach. Auch wenn ein Verlag einen Titel im VLB schon archiviert hat, können für diesen Preisaufhebungen und Preisänderungen im VLB gemeldet werden. Diese werden über das VLB an die Branche kommuniziert. Seit dem 01.01.2023 können Buchhandlungen, die das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) abonniert haben, ohne zusätzliche Kosten Preise im VLB-Archiv recherchieren. Gleichzeitig werden diese Informationen auch im Preisreferenz-Export an Datenabnehmer ausgespielt und sind bei der gezielten ISBN-Suche über die Plattform buchhandel.de öffentlich auffindbar.

Gebundene Ladenpreise sind im VLB und auf seiner öffentlichen Rechercheplattform buchhandel.de gekennzeichnet und optisch hervorgehoben. Die drei Kennzeichnungsoptionen zum Status in der Titeldetailansicht können wie folgt erkannt werden:

Preisgebunden

Das Produkt hat einen gebundenen Ladenpreis und das VLB ist dafür die Preisreferenz. (Roter Haken in rotem Kreis)

Unverbindliche Preisempfehlung (UVP)

Gilt entweder für Produkte, die nicht preisbindungsfähig sind, oder für Produkte mit einem aufgehobenen, gebundenen, Ladenpreis. Der UVP-Folgepreis kann gleich oder abweichend vom vorherigen gebundenen Ladenpreis sein und wird auf buchhandel.de zusätzlich mit dem Datum der Preisaufhebung versehen.

VLB ist nicht Preisreferenz

Dies ist der Fall, wenn z.B. für das jeweilige Produkt vom Verlag oder Importeur im VLB keine Aktualisierungen mehr vorgenommen wurden. Der Preisstatus ist unklar und das VLB nicht mehr die Preisreferenz. Erkennbar ist dies am Lieferstatus: "keine aktuellen Infos vorhanden".

Wichtig: Die Archivierung eines Titels im VLB führt nicht automatisch zu einer Aufhebung des gebundenen Ladenpreises. Dieser gilt weiter für alle Exemplare des Titels, die Buchhandlungen oder Großhandel noch auf Lager haben, solange die Preisbindung nicht durch den Verlag aufgehoben wurde. Alle wichtigen Informationen dazu haben wir für Sie auf unseren Hilfeseiten zusammengestellt.

Monica Wellmann, Leiterin Geschäftsbereich Digital bei MVB: „Mit der Erleichterung der Recherchemöglichkeiten kann jeder Händler schnell und einfach verlässliche Preise finden – und ist vor Kunden immer auskunftsfähig. Verlage können im VLB-Archiv nun Preise jederzeit aufheben, ändern und anpassen, genauso wie bei lieferbaren Titeln. Die Information geht tagesaktuell auf gewohntem Wege in die Branche. Alle großen Zwischenbuchhändler und Plattformen beziehen ihre Daten aus dem VLB und wir garantieren damit unseren Kundinnen und Kunden größtmögliche Rechtssicherheit.“

Prof. Dr. Christian Russ, Preisbindungstreuhänder der Verlage, ergänzt: „Seit vielen Jahren beschäftigt uns bei Preisverstößen immer wieder die Frage, wie man die von den Verlagen zuletzt festgesetzten Buchpreise zuverlässig ermitteln kann. Dies war vor allem bei solchen Büchern schwierig, die zwar nicht mehr beim Verlag lieferbar waren, aber noch immer verkauft wurden. Das VLB schließt nun hier eine wichtige Lücke: Durch die Erstreckung der Recherchemöglichkeiten auf buchhandel.de im VLB-Archiv können nun auch die Preisangaben z.B. von vergriffenen Titeln eingesehen werden. Wir begrüßen diese Entwicklung, weil sie für mehr Sicherheit und Preistransparenz in der Branche sorgt. Auch wird so die Stellung von VLB und VLB-Archiv als Preisreferenz im Rahmen der Buchpreisbindung gestärkt.“

Rechtsanwältin Birgit Menche, Preisbindungsbevollmächtigte des Sortiments, zur neuen Funktion: „Ab sofort kann jeder Interessierte im VLB über die öffentliche Rechercheplattform buchhandel.de Preise von lieferbaren und vergriffenen Büchern recherchieren. Dies ist eine gute Nachricht. Entgegen einem weitverbreiteten Missverständnis fallen Bücher nicht automatisch aus der Preisbindung, wenn sie beim Verlag vergriffen sind. Nicht selten befinden sich zu diesem Zeitpunkt noch größere Mengen von Buchexemplaren im Handel. Grundsätzlich ist ein Titel erst dann preisbindungsfrei, wenn der Verlag die Preisbindung nach § 8 BuchprG aufgehoben hat. Für vergriffene Titel gilt nichts anderes. Die neue Recherchemöglichkeit im VLB-Archiv schafft endlich die nötige Transparenz über den Preisbindungsstatus eines beim Verlag dauerhaft oder vorübergehend vergriffenen Titels. Damit kann nicht nur der Handel, sondern auch jeder anderweitig Interessierte, kostenfrei und unbürokratisch recherchieren, ob ein Titel noch der Preisbindung unterliegt oder nicht. Die bisher bestehende Lücke ist damit geschlossen.“

Gelbe Beilage

Als zusätzlichen Service für Handelskundinnen und -kunden, die noch nicht auf die Verarbeitung des Preisreferenz-Exports umgestiegen sind, stellt das VLB einmal wöchentlich eine Ausgabe der Gelben Beilage zusammen. Sie bündelt alle mit den geltenden Vorlauffristen an das VLB sowie VLB-Archiv gemeldeten Informationen zu Preisänderungen, Ladenpreisaufhebungen und Rückrufen. Die jeweils aktuelle Ausgabe der Gelben Beilage wird jeden Donnerstag für VLB-Abonnentinnen und -Abonnenten in der Weboberfläche des VLB sowie über öffentlichen Seiten auf www.vlb.de bereitgestellt und in Form einer PDF-Datei ausgegeben. Damit haben Buchhandlungen die Möglichkeit, Preisauszeichnungen im Laden vorzunehmen. Über die IBU wird die Gelbe Beilage zudem wöchentlich auch digital bereitgestellt.

Zum Hintergrund

Die Buchpreisbindung garantiert die Qualität und Vielfalt des Buchangebots und dessen Verbreitung und Vermittlung durch eine große Zahl an Buchhandlungen.

Das VLB gilt in Deutschland als Referenzdatenbank für die gebundenen Ladenpreise von Büchern. Das heißt, der vom Verlag oder vom Importeur an das VLB gemeldete und dort veröffentlichte Endpreis eines preisgebundenen Verlagserzeugnisses (Ladenpreis) wird entsprechend der Verkehrsübung sowohl vom Verlag bzw. vom Importeur als auch vom Handel als verbindliche Preisfestsetzung und Preisveröffentlichung im Sinne der Buchpreisbindung verstanden. Der so gemeldete Ladenpreis gilt in Deutschland als gebundener Buchpreis gemäß § 5 Abs. 1 Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG). Geregelt ist das für Deutschland in der Verkehrsordnung.

In Österreich ist das VLB die offizielle Referenzdatenbank für Mindestpreise („Letztverkaufspreis“ im Sinne von § 1 Buchpreisbindungsgesetz (BPrBG) (Ö) zuzüglich Umsatzsteuer), die gemäß § 3 Abs. 1 BPrBG (Ö) festzusetzen und bekanntzumachen sind. Der Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels (HVB) haben das VLB, das in Österreich unter www.buchmarkt.at abrufbar ist, als zentrale Referenzdatenbank festgelegt.

Auch buchhandel.de greift auf die Titeldaten des VLB zurück, um über jeweils tagesaktuelle Preisinformationen zuverlässig jedes Buch zum aktuellen und korrekten Preis anzubieten. Die hier angezeigten Preise sind die für Deutschland und Österreich gültigen.

Weitere Informationen

Pressemitteilung sowie Materialien zum Herunterladen (Logos): Zur vollständigen Pressemitteilung von MVB.